Expertenantwort:
Die pharmazeutische Industrie ist verpflichtet, bestimmte Leitlinien in die Packungsbeilagen aufzunehmen, aber die Entscheidung, "anzugeben", ist Sache des Arztes, und die Entscheidung, das Arzneimittel zu nehmen, liegt beim Patienten (ordnungsgemäß von seinem Arzt informiert).